Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss die Sängerin oder der Sänger Aktivmitglied in einem Chor sein, der der SCV angeschlossen ist. Das gilt ebenfalls für Dirigentinnen und Dirigenten.

Grundsätzlich muss der Verein die Veteraninnen und Veteranen anmelden.

Bei der Anmeldung muss der Nachweis erbracht werden, dass die Sängerin oder der Sänger, die Dirigentin oder der Dirigent, während insgesamt 35 Jahren Aktivmitglied eines Chores der SCV ist. Dieser Nachweis kann eine sehr mühsame Detektivarbeit sein. Falls ein "Sängerpass" existiert, erleichtert dieser die Arbeit sehr. Ausserdem ist es eine wertvolle Hilfe, wenn die zukünftige Veteranin oder der zukünftige Veteran eine Auflistung der vergangenen Mitgliedschaften in den Chören machen kann.

Der Verein schickt das Anmeldeformular an den Veteranenbetreuer. Das Formular kann hier heruntergeladen werden:

adobe Anmeldeformular