Werklisten

Alle Chöre sind - unabhängig von einer allfälligen Entschädigungspflicht - dazu verpflichtet, alle aufgeführten Werke in einem Verzeichnis aufzulisten. Die SUISA ist auf diese Informationen angewiesen, damit sie die Entschädigungen gerecht an die Urheberinnen und Urheber zuweisen und auszahlen kann.

word Verzeichnis der aufgeführten Werke (diese Liste sollte nicht mehr als SUISA-Meldung verwendet werden!)

Die Werkverzeichnisse müssen jeweils bis Ende Jahr an die SCV geschickt werden, welche sie dann an die SUISA weiterleitet.

Die SUISA –Meldung der aufgeführten Werke wird nur noch elektronisch akzeptiert. Sie können laufend erfasst werden. Ende Jahr muss die erfasste Meldeliste dann eingereicht werden.Für eine schriftliche Meldung via Post wird eine Gebühr von Fr. 90.--erhoben.

Elektronische Meldung der aufgeführten Werke an die Suisa

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Die Mitgliedchöre der Schweizerischen Chorvereinigung können die von ihnen aufgeführten Werke für die Meldung an die SUISA direkt online erfassen. Damit wird einerseits die Erfassung vereinfacht, andererseits wird die Anforderung der SUISA erfüllt.

Warum ist dies wichtig?

Unabhängig davon, ob ein Chor Mitglied der Schweizerischen Chorvereinigung (resp. der angeschlossenen Kantonalverbände) ist oder nicht, müssen alle aufgeführten Werke aus urheberrechtlichen Gründen bei der SUISA gemeldet und abgerechnet werden. SCV-Mitglieder profitieren dabei von vergünstigten Tarifen.

Was ist ab 2019 neu?

Die SCV benützt ab August 2019 das Erfassungsprogramm des Schweizerischen Blasmusikverbandes SBV (deshalb die Internet-Adresse db.windband.ch). Für die Werkauswahl stehen alle in den letzten 10 Jahren von den Chören der SCV gemeldeten Werke zur Verfügung. Für die Kontrolle, ob ein Chor seine Werke eingereicht hat, sind neu die Kantonalverbände zuständig. Die Mitgliedchöre erhalten am Anfang des folgenden Jahres ein Erinnerungs-Mail von ihrem Kantonalverband. Mitgliedchören, welche die Übermittlung versäumen, können die Kantonalverbände 100 Franken verrechnen.

Die Anleitung kann durch Klicken auf "Anleitung zur elektronischen Meldung SUISA" heruntergeladen werden.