

250 JAHRE HANS GEORG NÄGELI – PIONIER UND WEGBEREITER KULTURELLER TEILHABE
Am 26. Mai 2023 jährt sich der 250. Geburtstag des Verlegers, Komponisten, Chorleiters und Musikpädagogen Hans Georg Nägeli aus Wetzikon im Zürcher Oberland. Nägeli ist eine ebenso vielseitige wie schillernde Persönlichkeit, welche das europäische Musikwesen des frühen
19. Jahrhundert prägt. Aus Anlass seines 250sten Geburtstags finden von März bis Oktober 2023 eine Vielzahl von Veranstaltungen in Wetzikon und Zürich statt.


Der Chorverband Zürcher Unterland CVZU hat sich an der Delegiertenversammlung vom 25. März 2023 aufgelöst. Die Chöre sind nun Direktmitglieder im ZKGV unter der Gruppe NordWest. Die Zugehörigkeit einzelner Chöre zu Gruppen kann sich noch ändern.
Der Chorverband Winterthur/Weinland CVWW hat sich an der Delegiertenversammlung vom 18. März 2023 in Rikon im Tösstal aufgelöst. Die Chöre sind nun Direktmitglieder im ZKGV unter der Gruppe NordOst. Die Zugehörigkeit einzelner Chöre zu Gruppen kann sich noch ändern.
11. Veteranentag des Zürcher Kantonalgesangvereins in Dürnten
Am 27. August 2022 trafen sich die Veteraninnen und Veteranen des Zürcher Kantonalgesangvereins ZKGV im Kulturzentrum in Dürnten.
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Veranstaltungskalender
unter Veranstaltungen sind Flyer von Konzerten und Veranstaltungen mit überregionalem Interesse veröffentlicht. Zusätzlich gibt es nun auch einen Kalender mit Veranstaltungsangaben, Sitzungen usw. Dieser Kalender ist unter dem Menü "Veranstaltungskalender" aufrufbar und auf verschiedene Arten darstellbar. Mit einem Klick auf den Tageseintrag erscheinen weitere Details zum Anlass. Dort können weitere Links auf die Homepage des Veranstalters vorhanden sein. Sie können Ihre Veranstaltung zum Eintrag an administrator@zkgv melden. Voraussetzung ist, dass der Verein (Chor) Mitglied eines Regionalverbandes und damit des ZKGV ist.
Suisa-Meldung
Elektronische Meldung der aufgeführten Werke an die Suisa
Die Mitgliedchöre der Schweizerischen Chorvereinigung können die von ihnen aufgeführten Werke für die Meldung an die SUISA direkt online erfassen. Damit wird einerseits die Erfassung vereinfacht, andererseits wird die Anforderung der SUISA erfüllt.
Warum ist dies wichtig?
Unabhängig davon, ob ein Chor Mitglied der Schweizerischen Chorvereinigung (resp. der angeschlossenen Kantonalverbände) ist oder nicht, müssen alle aufgeführten Werke aus urheberrechtlichen Gründen bei der SUISA gemeldet und abgerechnet werden. SCV-Mitglieder profitieren dabei von vergünstigten Tarifen.
Was ist ab 2019 neu?
Die SCV benützt seit August 2019 das Erfassungsprogramm des Schweizerischen Blasmusikverbandes SBV (deshalb die Internet-Adresse db.windband.ch). Für die Werkauswahl stehen alle in den letzten 10 Jahren von den Chören der SCV gemeldeten Werke zur Verfügung. Für die Kontrolle, ob ein Chor seine Werke eingereicht hat, sind neu die Kantonalverbände zuständig. Die Mitgliedchöre erhalten am Anfang des folgenden Jahres ein Erinnerungs-Mail von ihrem Kantonalverband. Mitgliedchören, welche die Übermittlung versäumen, können die Kantonalverbände 100 Franken verrechnen.
Die Anleitung kann durch Klicken auf "Anleitung zur elektronischen Meldung SUISA" heruntergeladen werden.
Das Prädikat „gut“ wurde zunehmend zur Herausforderung, weil es lediglich als zufriedenstellend interpretiert wurde.
Anstelle der Prädikate werden nun im neuen Bewertungssystem Punkte vergeben:
Seit einigen Jahren werden an Regionalen-, Kantonalen sowie Schweizerischen Gesangsfesten Bewertung wie auch Rückmeldungen in Form von Gesprächen angeboten.
Der SCV empfiehlt den Organisatoren nach wie vor, die mündliche Expertise obligatorisch für alle Chöre, die Bewertung hingegen auf ausdrücklichen Wunsch, anzubieten.
Schön, wenn möglichst viele Chöre an Gesangsfesten und Wettbewerben teilnehmen und diese Tradition weiterführen würden.
Kantonaldirigentin