Subventionen und Defizitbeiträge

Die Grundsätze des ZKGV

Wir fördern und unterstützen im Rahmen unserer Zweckbestimmung und finanziellen Möglichkeiten die Aus- und Weiterbildungsmassnahmen der angeschlossenen Mitgliederchöre

Wir unterstützen Ausbildungs- und Förderveranstaltungen der angeschlossenen Kinder- und Jugendchöre zur Förderung des Jugendgesangs

Wir differenzieren die von uns unterstützten Aktivitäten nach der Ebene der für die Durchführung verantwortlichen Veranstalter/Organisatoren in:

  1. Kurse und Weiterbildungsveranstaltungen der einzelnen Chöre "vor Ort"
  2. Kurse und Weiterbildungsveranstaltungen von Drittanbietern (sofern der betreffende Anbieter beim ZKGV akkreditiert ist)
  3. Ausbildungs- und Förderveranstaltungen der Kinder- und Jugendchöre

Wir entscheiden über Voraussetzungen, Art und Höhe der finanziellen Unterstützung sowie allfälliger Rahmenbedingungen.

Das Reglement für die Ausrichtung von Subventionen / Defizitbeiträgen des ZKGV an Aus- und Weiterbildungsaktivitäten zur Förderung des allgemeinen Chor- und des Jugendgesangs liefert Ihnen wichtige Informationen über die Voraussetzungen für Anspruch auf Unterstützung, es legt die Kriterien für Festsetzung des Unterstützungsbeitrages fest, es bestimmt den Ablauf der Beitragsgesuche und definiert die Auszahlung der Beiträge

Es gilt das ZKGV-Subventionsreglement .

Subventionsantrag ZKGV

Anträge sind mindestens 2 Monate vor dem Anlass einzureichen an:
 
Jörg Studiger
Obere Galtbergstrasse 14
8625 Gossau
E-Mail: finanzen@zkgv.ch
 
Bei Veranstaltungen sind dem Antrag ein Kurzbeschrieb (z.B. Flyer), ein Programm und ein detailliertes Budget mitzuliefern.

Hier kann der Antrag online ausgefüllt werden: