Aktuell

Die 125. DV findet am Samstag. 4. Mai 2024 um 9 Uhr im reformierten Kirchgemeindehaus Winterthur-Seen statt.

Der Männerchor Winterthur-Seen wird sie organisieren. 


08.15 Uhr Türöffnung
09.00 Uhr Beginn der DV

Ort: 8405 Winterthur-Seen, ref.Kirchgemeindehaus, Kanzleistrasse 37

siehe Delegiertenversammlung


Newsletter 1-24/7 

Die Chöre des Zürcher Kantonal-Gesangvereins haben erfolgreich am Chorwettbewerb in Chur teilgenommen am Wochenende vom 3. auf 4. Februar 2024.

66 Chöre aus der ganzen Schweiz haben in Chur am Schweizer Chorwettbewerb teilgenommen. 1900 Mitwirkende haben sich in verschiedenen Kategorien der Jury gestellt, aber auch in Begegnungskonzerten freundschaftlich ausgetauscht.

Der ZKGV-Vorstand gratuliert den teilnehmenden ZKGV-Chören. Wir sind stolz auf euch!

A1 Gemischte Chöre (12 bis 36 Mitwirkende)

1. HeartKhor, 23,3 Punkte 

6. Laudate Chor Zürich, 19,3 Punkte

P1 Populäre Chormusik

Rang 3: Singsation, 21,0 Punkte 

A2 Gemischte Chöre (ab 36 Mitwirkende)

  1. alpha-cappella ZHAW-Chor, 20,3 Punkte

J1 Jungendchöre

Rang 2: Junge Stimmen Zürich, 19,7 Punkte

Videos und Konzertmitschnitte zu finden auf Schweizer Chorwettbewerb - Cultura - RTR


 

Veranstaltungskalender

unter Veranstaltungen sind Flyer von Konzerten und Veranstaltungen mit überregionalem Interesse veröffentlicht. Zusätzlich gibt es nun auch einen Kalender mit Veranstaltungsangaben, Sitzungen usw. Dieser Kalender ist unter dem Menü "Veranstaltungskalender" aufrufbar und auf verschiedene Arten darstellbar. Mit einem Klick auf den Tageseintrag erscheinen weitere Details zum Anlass. Dort können weitere Links auf die Homepage des Veranstalters vorhanden sein. Sie können Ihre Veranstaltung zum Eintrag an administrator@zkgv melden. Voraussetzung ist, dass der Verein (Chor) Mitglied eines Regionalverbandes und damit des ZKGV ist.

 


Suisa-Meldung

Elektronische Meldung der aufgeführten Werke an die Suisa

Die Mitgliedchöre der Schweizerischen Chorvereinigung können die von ihnen aufgeführten Werke für die Meldung an die SUISA direkt online erfassen. Damit wird einerseits die Erfassung vereinfacht, andererseits wird die Anforderung der SUISA erfüllt.

Warum ist dies wichtig?

Unabhängig davon, ob ein Chor Mitglied der Schweizerischen Chorvereinigung (resp. der angeschlossenen Kantonalverbände) ist oder nicht, müssen alle aufgeführten Werke aus urheberrechtlichen Gründen bei der SUISA gemeldet und abgerechnet werden. SCV-Mitglieder profitieren dabei von vergünstigten Tarifen.

Was ist ab 2019 neu?

Die SCV benützt seit August 2019 das Erfassungsprogramm des Schweizerischen Blasmusikverbandes SBV (deshalb die Internet-Adresse db.windband.ch). Für die Werkauswahl stehen alle in den letzten 10 Jahren von den Chören der SCV gemeldeten Werke zur Verfügung. Für die Kontrolle, ob ein Chor seine Werke eingereicht hat, sind neu die Kantonalverbände zuständig. Die Mitgliedchöre erhalten am Anfang des folgenden Jahres ein Erinnerungs-Mail von ihrem Kantonalverband. Mitgliedchören, welche die Übermittlung versäumen, können die Kantonalverbände 100 Franken verrechnen.

Die Anleitung kann durch Klicken auf "Anleitung zur elektronischen Meldung SUISA" heruntergeladen werden.

Haben Sie auch schon mal ein Video eines Auftritts Ihres Chors auf die Webseite geladen oder auf Facebook und Co.? Wussten Sie, dass Sie dann teilweise auch SUISA-Gebüren bezahlen müssen? Den Komponist:innen stehen Lizenz-Entschädigungen zu, wenn ihre Stücke weiterverwendet werden – und das gilt natürlich auch für Internetvideos. Es ist gar nicht einfach, sich in diesem Gebürendschungel zurechtzufinden.
 

 
 
An beiden kantonalen Gesangsfesten Graubünden und Wallis erprobte der SCV für die Liedervorträge ein neues Bewertungssystem. In den vergangenen Jahren wünschten sich Sängerinnen und Sänger wie auch Expertinnen und Experten eine feinere Abstufung der Bewertung.
Bisher galten die Prädikate vorzüglich, sehr gut, gut, befriedigend.
 
Das Prädikat „gut“ wurde zunehmend zur Herausforderung, weil es lediglich als zufriedenstellend interpretiert wurde.
Anstelle der Prädikate werden nun im neuen Bewertungssystem Punkte vergeben:
 
6 – 5.5 – 5 – 4.5 – 4 – 3.5.
 
Mit diesem System ist es möglich der Bewertung einen erweiterten Spielraum zu geben.

Seit einigen Jahren werden an Regionalen-, Kantonalen sowie Schweizerischen Gesangsfesten Bewertung wie auch Rückmeldungen in Form von Gesprächen angeboten.
Der SCV empfiehlt den Organisatoren nach wie vor, die mündliche Expertise obligatorisch für alle Chöre, die Bewertung hingegen auf ausdrücklichen Wunsch, anzubieten.
Chöre, die sich einem Klassischen Wettbewerb unterziehen möchten, haben die Möglichkeit an Gesangswettbewerben teilzunehmen. Im Unterschied zum Bewertungssystem an Gesangsfesten wird beim Gesangswettbewerb die Bewertung mit Ranglisten und Preisgeldern vergeben.

Schön, wenn möglichst viele Chöre an Gesangsfesten und Wettbewerben teilnehmen und diese Tradition weiterführen würden.
 
Helene Haegi
Kantonaldirigentin